Presseerklärung zum internationalen Tag der Menschenrechte 10.12.2008

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von Eva van Keuk, Menschenrechtsbeauftragte BDP


Inhaltsverzeichnis

In Deutschland werden die Rechte traumatisierter Flüchtlinge auf adäquate Behandlung mißachtet - gegen geltendes EU Recht

Am 10.12.1948 beschlossen in Paris die Vereinten Nationen die Erklärung der Menschenrechte. Ein Meilenstein war gelegt. Der Schatten des gerade beendeten Weltkrieges, seine Opfer und seine Flüchtlinge, prägten die damalige Situation. Übrigens gleichzeitig die Geburtsstunde des BDP, der sich der humanen Ausrichtung einer modernen Psychologie verschrieb. Wie sieht es heute aus – mit den Menschenrechten von Flüchtlingen? Während die Flüchtlingszahlen weltweit steigen (UNHCR: 42 Millionen), sinken die Zahlen der Asylbewerber in Deutschland kontinuierlich und sind aktuell auf dem historischen Tiefstand von bisher 18.000 Asylanträgen (11/2008), was in erster Linie auf die verschärfte Sicherung der europäischen Außengrenzen zurück zu führen ist . Europa gibt klare Richtlinien vor, nach denen die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, unter den wenigen ankommenden Flüchtlingen diejenigen mit „besonderen Bedürfnissen“ zu erkennen und human zu behandeln. Dies betrifft Folteropfer, alleinreisende Minderjährige, Kranke und Behinderte, alleinerziehende Mütter und weitere. Diese haben ein Recht auf angemessene Unterbringung – und auf die erforderliche klinische Behandlung (EU Richtlinie Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten“2003/9/EG). Hiervon ist wenig in die Praxis umgesetzt. Weiterhin sind es Ausnahmen, wenn 16- 18jährige Flüchtlinge nicht in den Heimen der Erwachsenen untergebracht und nicht sich selbst überlassen werden. Es existiert keine systematische Erfassung und Untersuchung von staatlicher Seite unter den ankommenden Flüchtlingen, um überhaupt sicher zu stellen, diese vulnerablen Gruppen zu erfassen. In einzelnen Projekten engagieren sich Nichtregierungsorganisationen in diesem Feld, aber von einer verantwortungsvollen Strategie von staatlicher Seite ist nichts zu spüren. Bereits Schritt 1, die Erfassung dieser Flüchtlinge mit besonderen Bedürfnissen erfolgt nicht – von Schritt 2, der adäquaten Unterbringung und der adäquaten Behandlung, wie von den europäischen Richtlinien verlangt, sind wir noch weiter entfernt. Seit Jahren bemüht sich die BAFF (bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren) um eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium, dem Gesundheitsministerium. Die Entscheidung über den Aufenthalt der Flüchtlinge ist Zuständigkeit des Innenministeriums, die Fragen der Behandlung aber betreffen eindeutig das Gesundheitsministerium. Der BDP unterstützt die Thüringer Erklärung der Baff ausdrücklich. Es ist unumgänglich, daß sich eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Gesundheitsministeriums endlich der Umsetzung dieser verbindlichen und rechtskräftigen Richtlinie annimmt – die bereits seit Jahren auf ihre Implementierung wartet. Diese Aufgabe kann unmöglich von vereinzelten Nichtregierungsorganisationen bewältigt werden, sondern fällt in den staatlichen Zuständigkeitsbereich. Die ExpertInnen in diesem Feld stehen gerne zur Verfügung, um ihr Fachwissen einzubringen.

Flüchtlinge, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen Formen schwerer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt wurden, haben ein Recht auf Behandlung – und dies sollte auch 2008 in Deutschland endlich anerkannt werden, woran der BDP am heutigen Tag der internationalen Menschenrechte erinnert.


Traumatisierte Flüchtlinge in Deutschland – Schlaglichter aus der Praxis und Bestandsaufnahme

Eine Situation aus der klinischen Praxis Die junge Frau ist verzweifelt. Sie weint laut. Ihr Rufen und Klagen ist über den ganzen Flur unserer Einrichtung zu hören. Esther Mujawayo Keiner, ihre Therapeutin, kommt anschließend in mein Zimmer. Kollegiale Unterstützung hat bei uns im PSZ (Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge, einer spezialisierten Einrichtung für traumatisierte Flüchtlinge) oberste Priorität.

Esther schildert: „Diese junge Frau hat im Krieg ihre ganze Familie verloren. Hier in Deutschland begann sie eine Beziehung zu einem Mann aus einem benachbarten Land, die nach kurzer Zeit in die Brüche ging. Sie war schwanger geworden, als ich sie kennen lernte und sie die Therapie begann. Dieses Kind war alles, was sie von einem Suizid abhielt, sie war so glücklich, nicht mehr alleine zu sein. Sie lebt in einem Flüchtlingswohnheim in Nordrhein Westfalen, weit außerhalb des Stadtzentrums. Für die Vorsorgeuntersuchungen wollte sie zu einem Frauenarzt gehen, aber auf dem Sozialamt wurde ihr gesagt, sie habe nur Anspruch auf eine akute Versorgung. Sie bekam nur noch wöchentlich Geld und musste sich dies beim Sozialamt abholen: 21 Euro pro Woche. Hiervon müssen Essen, Telefon, Rechtsanwalt für das Asylverfahren, Gebühren bei Ämtern, Fahrtkosten etc. bezahlt werden. Alleine die Busfahrt von ihrem Flüchtlingswohnheim zum Sozialamt kostete aber beinahe 3 Euro, so dass die junge Frau gezwungen war, trotz winterlicher Temperaturen den Weg zu Fuß zu gehen. Sie wurde krank. Das Baby verstarb zwei Monate nach der Geburt. Ich musste alles dafür tun, um diese Klientin im Leben zu halten. Sie war eine Zeitlang in der Psychiatrie. Das alles ist zwei Jahre her. Immer noch verfügt sie nur über eine Duldung, einen unsicheren Aufenthaltsstatus, sie wohnt weiterhin dort, darf keinen Sprachkurs besuchen. Sie besucht täglich das Grab ihres Kindes. Vorgestern war sie bei der Ausländerbehörde. Sie soll abgeschoben werden. Sie erzählte, sie sei dort bei der Behörde zusammen gebrochen, sie habe gesagt, alles was sie habe, sei ihr Kind, und das liege hier in der Erde. Niemals könne sie hier weg, sie habe nichts und niemanden mehr in der Heimat. Lieber würde sie hier neben ihrem Kind in der Erde endlich zur Ruhe kommen. Die Frau bei der Ausländerbehörde sei sehr ruhig geblieben. Sie habe gesagt: “Keine Sorge, sie können die Leiche Ihres Kindes natürlich überführen.“ Das habe diese Klientin nicht verstanden – was bedeutet „überführen“? Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde habe erklärt: „Sie können die Leiche des Babys im Flugzeug mit nach Hause nehmen, das haben wir schon mal gemacht, keine Sorge.“ Seitdem, so erzählt Esther mir, habe die Klientin immer nur ein Bild vor Augen – wie sie mit ihrem Säugling in verwesten Zustand neben den anderen Passagieren im Flugzeug sitzt, ihr totes Kind im Arm. Esther fragt sich, ob das Kind nicht sogar noch leben könnte, wenn die Lebensbedingungen dieser Frau anders gewesen wären. Die Klientin stammt aus einem westafrikanischen Land.


Hintergrundinformationen zu Flüchtlingen in Deutschland

Jährlich beantragen ca 19.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zahlen für 2008). Mitte der 90ger Jahre waren es hingegen noch bis zu 344.000 AsylbewerberInnen jährlich. Gibt es keine Fluchtgründe mehr? Sind weniger Menschen weltweit auf der Flucht?

Laut aktuellen Zahlen des UNHCR (UN High Commissioner for Refugees) sind weltweit 42 Millionen Menschen auf der Flucht – noch zwei Millionen mehr als vor einem Jahr, von denen aber die meisten innerhalb des eigenen Landes fliehen oder in benachbarten Staaten Zuflucht finden. Nur ein Bruchteil von ihnen – 650.000 (16%) - beantragen Asyl in einem westlichen Land. Die Länder, die weltweit die meisten Flüchtlinge aufnehmen, sind Pakistan, Syrien und Irak. In vielen Ländern des afrikanischen Kontinentes werden ebenfalls eine sehr hohe Anzahl an Flüchtlingen aus dem eigenen Land (sogenannte Binnenvertriebene wie z.B. in Somalia) oder aus angrenzenden Nachbarländern (beispielsweise Darfur Flüchtlinge im Tschad) aufgenommen. Laut UNHCR verbleiben 86 % der Flüchtlinge weltweit auf dem eigenen Kontinent. Wer hätte das gedacht? In unseren Köpfen und in den Medien überwiegt immer noch der Eindruck, Europa werde von Flüchtlingen quasi „überschwemmt“, wie uns regelmäßig die Medienberichterstattung in Bildern suggeriert. Die Grundlage dieser Wahrnehmung ist nicht die Realität, sondern die Ängste vor dem vermeintlich Fremden und die diffuse Sorge um den Erhalt des eigenen Wohlstandes. Jährlich ertrinken 14.000 Flüchtlinge im Mittelmeer, andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 30.000 Todesopfern jährlich. Die Festung Europa fordert ihren Tribut. Das Institut für Menschenrechte geht davon aus, dass für jeden Flüchtling, der es auf den europäischen Kontinent schafft, ein weiterer gerechnet werden muß, der auf der Flucht umkommt. Wenn wir uns in Ruhe ansehen, aus welchen Ländern die meisten Flüchtlinge stammen, sehen wir sofort, daß existentielle Not und Gewalt Fluchtursachen darstellen: Irak, Afghanistan, Sudan, Somalia, Kongo. Menschen fliehen vor Krieg und Gewalt, vor Zerstörung und Gefahr, vor Verfolgung und vor existentieller Not und Perspektivlosigkeit.

Deutschland ist keinesfalls das erste Land Europas auf der Liste der bevorzugten Zielländer. Wie sehen die Zuwanderungszahlen in Deutschland aus? Deutschland liegt bei der Flüchtlingsaufnahme im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl im hinteren Mittelfeld unter den europäischen Ländern. Die meisten der bisherigen 18.000 Asylanträge 2008 stammen von Flüchtlingen aus: Irak, Türkei, Kosovo, Syrien aber auch aus Ländern der russischen Föderation wie z.B. Tschetschenien. Hinzu kommen ArbeitsmigrantInnen, AussiedlerInnen aus Rußland und der Ukraine, jüdische Zuwanderer und StudentInnen. Gleichzeitig verlassen jedes Jahr viele Menschen Deutschland – sie kehren zurück in ihre Heimat, oder werden gegen ihren Willen abgeschoben, oder wandern ins Ausland aus. Insgesamt ist diese gesamte Wanderbewegung in Deutschland in etwa ein „Nullsummenspiel“: In einigen Jahren überwiegt die Abwanderung, in anderen die Zuwanderung. Aktuellen Zahlen zufolge beträgt die Differenz aktuell 44.000.

Wenn wir aber gleichzeitig die demographischen Veränderungen betrachten, müssen wir zwei Fakten festhalten, die eine unumkehrbare Realität darstellen: Die Bevölkerung in Deutschland veraltet, der leichte Zuwachs der Neugeborenenrate kann diesen Trend nicht stoppen. In den Großstädten machen zugewanderte Menschen und ihre Kinder einen zunehmenden Anteil der Bevölkerung aus. In einigen Städten NRWs stellen Kinder, die eine andere als die deutsche Muttersprache mitbringen, bereits mehr als die Hälfte der Kinder einer Kindergartengruppe oder Schulklasse – wir sprechen also keinesfalls mehr von einer „Minderheit“.

Erst seit Januar 2005 bekennt sich die Bundesregierung dazu, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist und Menschen aus dem Ausland kommen, um zu bleiben. Die offizielle Sprachregelung hat sich daher von „Gastarbeitern“ und „Ausländern“ zu „Migranten“ (Menschen die sich bewegen, kommen und gehen) gewandelt zu „Zuwanderern“ (Menschen, die in die Mitte unserer Gesellschaft hinzu kommen). Und erst seit kurzem wird die Frage der Integration und des Zusammenlebens offensiv von offizieller Seite angegangen – meiner Meinung nach sicherlich 35 Jahre zu spät. Um den Umgang mit Flüchtlingen zu verstehen, ist es ab und zu hilfreich, sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Zuwanderung in Deutschland vor Augen zu führen. Festzuhalten bleibt - diese demographischen Veränderungen stellen uns vor zukünftige Herausforderungen, denen wir uns nicht länger entziehen können.

Zurück zu den Flüchtlingen. Wir alle kennen die wöchentlichen kleinen Meldungen in den Zeitungen wie beispielsweise „10 Tote an den Stränden Lampedusas angeschwemmt. Es handelt sich mutmaßlich um afrikanische Flüchtlinge“. Die europäischen Staaten am Mittelmeer fordern Unterstützung bei den anderen europäischen Staaten. Täglich werden Menschenrechte mißachtet – von offiziellen Stellen verschiedener europäischer Staaten. Das deutsche Institut für Menschenrechte stellt fest: „Das Refoulement Verbot, das in den UN Menschenrechtsabkommen verankert ist, bindet die EU Mitgliedsstaaten auch bei Operationen jenseits ihrer Staatsgrenzen an die Einhaltung der Menschenrechte.“ Stattdessen kann es Kapitänen, die Flüchtlingsboote vor dem Kentern retten, passieren, dass sie sich anschließend vor Gericht wieder finden. Die Zeit der „Boat People“ scheint endgültig vorüber – zwar setzen weiterhin Flüchtlinge ihr Leben aufs Spiel, um sich über den Seeweg in eine vermeintlich sicherere Zukunft zu retten, aber wer Flüchtlinge in dieser Situation aufnimmt, riskiert eine Anklage. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der weiterhin laufende Gerichtsprozess gegen die Kapitäne der Cap Anamur, die 2004 afrikanische Flüchtlinge in Seenot aufgenommen hatten und anschließend wegen „Beihilfe zu illegaler Einwanderung und Schleusertum“ angeklagt wurden.

Steigende Flüchtlingszahlen weltweit, sinkende Asylbewerberzahlen in Deutschland, steigende Anzahl von Todesfällen an den Grenzen der EU. Wie aber stellt sich die die psychische Verfassung der Flüchtlinge dar, die trotz dieser Hürden nach Deutschland einreisen? Es muss davon ausgegangen werden, dass ca 45% der Asylantragsteller in Deutschland unter einer klinisch relevanten Traumafolgestörung leiden (Gäbel, U. et al: "Prävalenz der PTSD und Möglichkeiten der Ermittlung in der Asylverfahrenspraxis", Zeitschrift für klinische Psychologie und Psychotherapie, 2005) – die es wiederum erschwert oder sogar unmöglich macht, im Rahmen des Asylverfahrens sein Verfolgungsschicksal 1. ungefragt zu verbalisieren, 2. widerspruchsfrei darzulegen und 3. detaillierte Angaben hierzu zu machen. Aber genau dies sind die Anforderungen an die Asylbewerber : „Als wesentliche Voraussetzung für die Glaubhaftmachung ist seitens des Asylbewerbers bezüglich derjenigen Umstände, die seine eigenen Lebensumstände betreffen, ein substantiierter, im wesentlichen widerspruchsfreier und nicht wechselnder Tatsachenbericht zu fordern“ (Zitat BverwG, InfAuslR 91,94). Es ist also nicht verwunderlich, dass die Mehrheit aller Anträge nach wie vor abgelehnt werden, wobei sich die Anerkennungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr immerhin erstmals deutlich erhöht haben.


Eine Situation aus der klinischen Praxis

Eine Situation aus einem therapeutischen Erstgespräch gestern mit einer jungen Frau aus Turkmenistan:

„Ich muss heute die Wahrheit endlich sagen, ich trage sie seit Jahren mit mir herum und musste sie immer verstecken. Ich habe das Gefühl, ich werde bald sterben. Es wird mir etwas zustoßen, es ist kein Platz auf dieser Welt für eine Frau wie mich. Du bist sauber, wie eine weiße Wolke, aber ich… ich sehe in den Spiegel und sehe ihn, ich fühle mich dreckig, dunkel und fettig, ich rieche ihn auf meiner Haut, ständig muss ich mich waschen und der widerliche Geruch geht nicht weg. Ich ekle mich vor mir selbst. Wenn ich Durst habe, trinke ich nichts, ich bestrafe mich, wieso lebe ich immer noch? Irgendwann muss Schluss sein. Aber bevor ich sterbe, muss ich denen, die mir nahe stehen, die Wahrheit sagen, auch wenn ich weiß, dass Du mich danach verachten wirst. Alle würden mich verachten dafür. Daher verstecke ich es als Geheimnis. Mein Onkel….als ich 8 Jahre alt war.. bis zu meinem 15 Lebensjahr…. er lebt immer noch, lauerte mir auf, ich war nur Fleisch, nur noch ein Tier…“

Nicht verwunderlich, dass eine junge Frau, die sogar in der engen Begleitung durch Sozialarbeiterinnen aus Schamgründen über die jahrelange sexuelle Gewalt durch einen Onkel nicht sprechen konnte, in einem Interview bei Behörden erst recht nicht dazu in der Lage sein wird.


Europäische Leitlinien geben klare Kriterien für die Erkennung und humane Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen vor.

Zwar gibt die europäische Gesetzeslage eine klare Vorgabe: Alle Mitgliedsstaaten haben seit 2005 die Pflicht, unter den ankommenden Flüchtlingen vulnerable Gruppen zu erkennen und sie entsprechend zu behandeln: Minderjährige allein reisende Jugendliche, behinderte Personen, alleinerziehende Mütter, Folteropfer und andere. Diese haben ein Recht auf Behandlung und auf eine adäquate Unterbringung. Soweit das geduldige Papier, die Realität sieht anders aus. Minderjährige Flüchtlinge zwischen 16-18 Jahren leben mit erwachsenen Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften und werden identisch wie Erwachsene behandelt – nur in Ausnahmefällen gibt es in einigen Kommunen eine zielgerichtete Zuweisung und eine gute Betreuung über das zuständige Jugendamt, wobei es sehr unterschiedliche Handhabungen in den verschiedenen Bundesländern gibt. Und solange auch deutsche PatientInnen monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen, werden Flüchtlinge, die weder Deutsch sprechen, noch in allen Fällen eine Krankenkassenkarte besitzen, (keine?/kaum?)Therapieplätze finden. In der Ausbildung der Heilberufe in Deutschland dominiert das Bild einer deutschen Norm – die Fallbeispiele während meines Studiums und meiner psychotherapeutischen Ausbildung bestanden ausnahmslos aus weißen, deutschsprachigen Patienten aus Kleinfamilien, die über ein mittleres Bildungsniveau verfügen, ohne Zuwanderungshintergrund, ohne körperliches Handicap. Eine recht schmale Norm, die mit der Vielfalt der deutschen Bevölkerung wenig zu tun hat. Dass die meisten niedergelassenen Psychotherapeuten Flüchtlinge daher als Patienten ablehnen, hat weniger mit bewusster Ausgrenzung zu tun, als vielmehr mit dem subjektiven Eindruck der fachlichen Überforderung und der persönlichen Verunsicherung.

Es ist höchste Zeit, geltende europäische Richtlinien für einen humanen Umgang mit schwer traumatisierten Flüchtlingen in Deutschland endlich in die Praxis umzusetzen. Und es ist höchste Zeit, dass wir PsychologInnen uns in unseren unterschiedlichen Arbeitsfeldern mit der Vielfalt der Bevölkerung auseinander setzen, unsere Angebote dann in Frage stellen, wenn bestimmte Gruppen dort ungewollt ausgegrenzt werden (was wir nur daran merken können, daß sie nicht zu unserem Klientel gehören, daß sie nicht in Erscheinung treten) – wobei traumatisierte Flüchtlinge nur eine dieser Gruppen darstellen.

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